Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Jerusalempilger im 15. Jahrhundert. Seit Tagen befinden Sie sich auf einer venezianischen Galeere, unterwegs ins Heilige Land. Vier bis sechs Wochen dauert die Fahrt, Sie sind eng zusammengedrängt mit Dutzenden anderen Pilgern – wie Sardinen in einer Büchse. Die See ist unruhig, die hygienischen Zustände sind katastrophal, das Essen wird knapp, und Krankheiten breiten sich rasch aus. Der Tod ist Ihr ständiger Begleiter. Die Pilgertexte des Spätmittelalters bieten eine Fülle von Informationen zum Umgang mit Krankheit und Tod und zeichnen ein eindrückliches Bild von angsteinflößenden Gefahren auf See sowie weiteren Reisewidrigkeiten.

Abb. 1 Michael Wolgemut, Porträt des Hans Tucher, Öl auf Holz, 1481 (Leihgabe der Tucher Kulturstiftung im Museum Tucherschloss und Hirsvogelsaal, Museen der Stadt Nürnberg, HI Gm 001, Foto: Uwe Niklas)
Vorsorge in Nürnberg
Die Nürnberger Patrizier Hans Tucher (1428–1491) und Sebald Rieter (1426–1488) waren sich der Gefahren einer Seereise offenbar bewusst. Noch vor ihrem Aufbruch nach Jerusalem im Jahr 1479 suchte Tucher den Nürnberger Stadtarzt Hermann Schedel (1410–1485) auf, der ihm ein ausführliches Rezept für zehn verschiedene Arzneimittel ausstellte. Diese bildeten vermutlich die Grundlage einer Reiseapotheke für die Fahrt ins Heilige Land. Auf Schedels Rat hin legten die Patrizier bereits in Nürnberg einen Grundvorrat an Medikamenten an. Für die Schiffspassage erhielten sie zudem ein Regimen sanitatis (dt. Gesundheitslehre), eine für Laien verfasste medizinische Handlungsanweisung, die durch Rezepte zur Vorbeugung und Behandlung typischer Seekrankheiten ergänzt war. Nach seiner Rückkehr integrierte Tucher dieses Regimen mitsamt den zugehörigen Rezepten in seinen Pilgerbericht, der ab 1482 als Druck weite Verbreitung fand.1 Die Handlungsanweisung stellt ein einzigartiges Zeugnis der spätmittelalterlichen Medizin- und Pharmaziegeschichte dar.

Abb. 2 Rezeptbuch Hermann Schedels, Reiseapotheke für Hans Tucher (München, Bayerische Staatsbibliothek, Clm 352, f. 83r.)
Aufenthalt in der Lagunenstadt
Nach dem Ritt über die Alpen kamen Tucher und Rieter im Frühjahr 1479 in Venedig an. Die Lagunenstadt war Knotenpunkt und Warteort für tausende europäische Durchreisende. Hier hatte sich eine Art Tourismusgewerbe mit Spezialisten für alle Bedürfnisse entwickelt. Die deutschen Gasthäuser oder der Fondaco dei Tedeschi als Handels- und Lagerhaus der deutschen Kaufleute boten auch den Pilgern eine Art Heimat in der Fremde. Die Reisenden schlossen sich zu Gesellschaften zusammen, erledigten letzte Vorbereitungen, vervollständigten ihre Reiseapotheken und suchten einen Patron für die Schiffsüberfahrt nach Jaffa. Diese patroni, meist Angehörige venezianischer Patrizierfamilien, vereinten die Rollen von Reeder und Kapitän. Sie waren verantwortlich für den Schutz und die Versorgung der Pilger sowie den Ablauf der Reise. Mit den Patronen schlossen die Pilger sogenannte Schiffsverträge ab, die ihre Verpflichtungen regelten und Verbindlichkeit zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kulturen und Rechtsräume herstellten. In diesen Verträgen ging es auch immer wieder um den Umgang mit Krankheit und dem Tod auf dem Meer. Die Schiffe verließen Venedig im Frühjahr, machten Halt auf den Mittelmeerinseln und fuhren den Hafen von Jaffa an. Von dort ritten die Pilger auf Eseln gen Jerusalem.

Abb. 3 Konrad Grünemberg, Beschreibung der Reise von Konstanz nach Jerusalem (Badische Landesbibliothek Karlsruhe, Cod. St. Peter pap. 32, f. 5v–6r.)
Das Regimen sanitatis
Das Regimen sanitatis stützt sich auf die antike hippokratisch-galenische Medizin und folgt den Grundsätzen der Diätetik. Zentral ist dabei Galens (* um 129, † um 199 n. Chr.) Überzeugung, dass die Gesundheit des Menschen durch die bewusste Steuerung bestimmter Lebensbereiche beeinflusst werden kann. Zu diesen zählen Luft, Speise und Trank, Arbeit und Ruhe, Schlaf und Wachsein, die Ausscheidungen sowie das seelische Gleichgewicht. Diese Bereiche, die sogenannten sex res non naturales, galten als prinzipiell vom Menschen selbst regulierbar; ihre ausgewogene Balance wurde als Voraussetzung für ein harmonisches Mischungsverhältnis der Körpersäfte verstanden. Die Regimina verfolgen damit einen ausdrücklich ganzheitlichen Ansatz: Sie zielten weniger auf die Behandlung konkreter Krankheiten als auf die Ordnung des Lebens in körperlicher wie seelischer Hinsicht. Ob diese Vorkehrungen unterwegs tatsächlich medizinischen Nutzen entfalteten, ist fraglich. Pilger äußerten mitunter Skepsis gegenüber der Wirksamkeit der empfohlenen Ratschläge und Mittel. Unzweifelhaft ist jedoch der psychologische Effekt der Regimina: Die Gesundheitslehren gaben Sicherheit und Handlungskompetenz in einer von Ungewissheit geprägten Reisesituation.

Abb. 4 Hans VI. Tucher, Reise in das Gelobte Land, Druckvorlage, um 1481/82, (Leihgabe der Tucher Kulturstiftung im Stadtarchiv Nürnberg, E29/III, 11, f. 86v–87r.)
Praktische Anweisungen
Die Anweisungen im Regimen Hermann Schedels für die Nürnberger Patrizier waren bewusst einfach gehalten und sollten von den Pilgern unterwegs ohne ärztliche Begleitung eigenständig umgesetzt werden. Die beigefügten Rezepte hingegen waren nicht für die Reisenden bestimmt, sondern dafür gedacht, in einer Apotheke in Venedig vorgelegt zu werden: Sie geben lediglich die benötigten Inhaltsstoffe in stark abgekürzter Form wieder und müssen für die Pilger weitgehend unverständlich gewesen sein. Im Folgenden werden die Anweisungen für das Verhalten auf See, wie sie in der Gesundheitslehre festgehalten sind, gebündelt dargestellt: Bezeichnend ist, dass das Regimen gleich zu Beginn betont, »dass ein yeder achtung auff sich selbs hab«.2 Gesundheit erscheint hier als individuelle Aufgabe mit kollektiver Wirkung. Die erste Gruppe der Anweisungen bezieht sich auf die Kontrolle der Ausscheidungen: »Wer auff dem mer offen pleibt vnd nit verstopfft wirt, der pleibt lang gesunt.«3 An Bord führten verdorbene Lebensmittel, schlechtes Wasser und unhygienische Zubereitung häufig zu schweren Magen-Darm-Erkrankungen. Diese mussten sorgfältig überwacht und behandelt werden. Formen der Ruhr, also infektiöse und epidemisch auftretende Durchfallerkrankungen, waren weit verbreitet und oftmals tödlich. Eine Seekrankheit zu Beginn der Fahrt wurde hingegen als unbedenklich angesehen. Gegen stärkere Symptome empfahl das Regimen, eine Stunde vor dem Essen Pestpillen (Pillulae imperiales) einzunehmen. Diese wurden in Nürnberger Apotheken erworben und auf der Reise mitgeführt. Die zweite Gruppe der Anweisungen richtet den Blick auf Speis und Trank: »Vnd manger wirt kranck und stirbt vmb der stinckenden speyß und trancks willen.«4 Geeignete Lebensmittel sollten in Venedig oder unterwegs auf den Mittelmeerinseln beschafft werden. Den Pilgern wurde empfohlen, reichlich Knoblauch, Zwiebeln und Salat mit Essig zu verzehren. Essig oder saure Säfte wie Apfel- oder Orangensaft sollten den Speisen zugesetzt werden, um Geschmack und Bekömmlichkeit zu verbessern. Bei allgemeiner Schwäche galt wie heute auch noch Hühnerbrühe als stärkend, damals jedoch angereichert mit Wein. Wasser sollte stets abgekocht werden. Die dritte Gruppe der Regelungen betrifft die Luft: »Item so jst gros aufmerckung zuhaben des luffts halben auff dem mere, wann der pos luft an alle mittel berurt das hercz des menschen, vnd jst zubesorgen, das es grosse kranckheyt pryngen mocht.«5
Die im Spätmittelalter gängige Miasmentheorie erklärte Krankheiten durch schlechte Luft. Um sich dieser nicht aussetzen zu müssen, sollte an einem Bisamäpfel mit duftenden Essenzen gerochen werden. Das Regimen sanitatis nennt etwa folgendes Rezept: »(Nimm) Blumen, Veilchen, Blätter roter Rosensträucher, wohlriechende Blumen, frische weiße und rote Sandelhölzer, armenische Tonerde, von jedem eine Unze; Kampfer ein halbes Dram; ebenso Sauerampfer und vorbereiteten Koriander, von jedem drei Dram; Gewürznelken und Muskatblüte, von jedem zweieinhalb Dram. Alles soll sehr fein pulverisiert werden. Aus der Hälfte dieses Pulvers bereite man […] eine oder zwei Duftkugeln zum Riechen.«6 Alternativ konnte Theriak, eine Kräutermischung, auf Zähne, Zunge und Lippen aufgetragen werden. Zuletzt mahnt das Regimen, auf ein ausgewogenes Verhältnis von Aktivität und Ruhe zu achten, um Körper und Geist in Balance zu halten. Die Pilger sollten sich regelmäßig bewegen und nicht in Untätigkeit verharren.

Abb. 5 Bisamapfel mit Heiligendarstellungen aus dem Schatz des Stiftes St. Dionysius zu Enger/Herford, Duftkapsel, Ende 15. Jahrhundert (Staatliche Museen zu Berlin, Kunstgewerbemuseum, 1888,641)
Zwischen Selbstfürsorge und Gottvertrauen
Nicht alle Pilger hielten die ärztlichen Ratschläge für verlässlich. Der Dominikaner und Jerusalempilger Felix Fabri äußerte 1483/1484 scharfe Kritik an den Regimina. Für ihn konnte die Heilkunde kein Wohlergehen garantieren: Letztlich liege die Gesundheit allein in Gottes Hand. Der Mensch müsse auf göttliche Fügung vertrauen.7 Damit verstand Fabri die Pilgerfahrt als geistliche Prüfung, nicht als medizinisch kontrollierbares Unternehmen. Hans Tucher schrieb nach seiner Ankunft in Jerusalem jedenfalls an seinen Bruder Endres, dass er und Rieter »groß forthuna«8 gehabt hätten und das Meer sie nach anfänglichen Schwierigkeiten verschont habe. Das Regimen in Hans Tuchers Pilgerhandbuch zeugt vom Willen der Pilger, sich nicht einfach dem Schicksal zu ergeben sowie vom Spannungsverhältnis von Selbstfürsorge und Gottesvertrauen.

Abb. 6 Brief Hans Tuchers d. Ä. vom 6.8.1479 an seinen Bruder Endres Tucher in Nürnberg (Abschrift) (Paris, Bibliothèque nationale de France, Rés. 4° O2f. 13 (2), f. 1r.)
Die Verbreitung der Ratschläge
Die Kataloge im Anhang des Reiseberichts stießen bei den Lesern der Drucke auf Interesse, wie zahlreiche Benutzerspuren zeigen. Offenbar wurden das Regimen und die Rezepte tatsächlich zu Rate gezogen. Dies wird zum Beispiel dadurch deutlich, dass Hans‘ Bruder Endres Tucher es für nötig hielt, einige Korrekturen an seinem Exemplar der Augsburger Druckausgabe von 1482 vorzunehmen, um die Nutzbarkeit der Rezepte weiter zu gewährleisten. Der Drucker hatte die Prescription missverstanden und falsch abgedruckt. Endres gab die Rezepte in ausgeschriebener und korrigierter Form auf einem Zettel wieder, den er in das Exemplar einheftete.9 Außerdem wurde das Regimen um 1512 erneut in einer Augsburger Flugschrift mit dem Titel »Ain hubscher tractat« mit weiteren Auszügen des Katalogs aus Tuchers Reisebericht verbreitet. Das Blatt befriedigte den Bedarf an praktischen Reiseanleitungen. Im Rückblick zeigt sich: Es waren diese praktischen Beilagen, die Tuchers Werk zu einem Bestseller seiner Zeit machten.
- Abb. 7a Ein hubscher tractat, Ausschnitte aus Hans Tuchers Pilgerbericht, hier das Regimen des Hermann Schedel, Nürnberger Druckausgabe, Gutknecht um 1515 (München, Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Eur. 401,21.)
- Abb. 7b Ein hubscher tractat, Ausschnitte aus Hans Tuchers Pilgerbericht, hier das Regimen des Hermann Schedel, Nürnberger Druckausgabe, Gutknecht um 1515 (München, Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Eur. 401,21.)
- Abb. 7c Ein hubscher tractat, Ausschnitte aus Hans Tuchers Pilgerbericht, hier das Regimen des Hermann Schedel, Nürnberger Druckausgabe, Gutknecht um 1515 (München, Bayerische Staatsbibliothek, Res/4 Eur. 401,21.)
- Druckvorlage des Reiseberichts (Autograph, Nürnberg, 1481/82): https://www.bavarikon.de/object/bav:TKS-PAT-00000BAV80005692?lang=de. Das Regimen und die Rezepte stehen auf den f. 87r–91r. Siehe auch die erste Druckauflage (Augsburg, Schönsperger, 1482): https://www.bavarikon.de/object/bav:TKS-PAT-00000BAV80005695?lang=de. Das Regimen und die Rezepte sind ediert bei Randall Herz (Hg.), Die „Reise ins Gelobte Land“ Hans Tuchers des Älteren (1479-1480). Untersuchungen zur Überlieferung und kritische Edition eines spätmittelalterlichen Reiseberichts, Wiesbaden 2002, S. 481–488. Für die Reiseapotheke siehe ebenda S. 657f. Für das Rezeptbuch Hermann Schedels siehe München, Bayerische Staatsbibliothek, Clm 352, f. 83r, abrufbar unter https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb00120893. [↩]
- Herz, Die »Reise ins Gelobte Land«, S. 481. [↩]
- Herz, Die »Reise ins Gelobte Land«, S. 482. [↩]
- Herz, Die »Reise ins Gelobte Land«, S. 631. [↩]
- Herz, Die »Reise ins Gelobte Land«, S. 482 [↩]
- »florum, violarum, foliorum rosarum ruborum, bene redolentium flororum, neuforum sandalorum amborum boli armeni ana vnciam .j. camphore dragman .semis. se acetose coriandry preparati ana dragmas .iij. gariofilorum macis ana dragms .ij. semis puluerisentur omnia subtiliter. Ex cuius medietate cum aqua rosarum muscata et laudani purissimi quantum sufficit fiat ponum vnvm aut duo ad odorandum. Reliqua vero pars pulueris sine laudano et aqua rosarum reseruet pro alio vsu« [↩]
- »Dennoch glaube ich die Erfahrung gemacht zu haben: ich kannte manche Pilger, die mit größter Sorgfalt den Vorschriften der Ärzte nachkamen; daß sie nur das Verordnete einzunehmen und sich entsprechend zu verhalten wagten und doch schwach und krank wurden, ja von denen sogar einige starben. Und umgekehrt gab es solche, die zu Land und auf dem Meer immer alles, worauf sie Lust hatten, aßen und tranken und taten, sich an keine Vorschrift hielten und mehr als einmal über die Stränge schlugen, bei all dem aber nie krank wurden, sondern immer vergnügt und munter waren. Ich schreibe dies nicht, weil ich unterstellen wollte, daß die ersteren etwa starben, weil sie die Weisungen der Medizin befolgten und die andern am Leben blieben dank ihrer Unmäßigkeit, sondern damit man die Ungewißheit des Schicksals bedenkt: in erster Linie muß sich der Pilger Gott und dann erst und mit Maßen den Ärzten anheimgeben.« Übersetzung übernommen von Herbert Wiegandt/Herbert Krauß (Hgg.), Felix Fabri. Evagatorium über die Pilgerreise ins Heilige Land, nach Arabien und Ägypten, Ulm 1998. S. 95f. [↩]
- Randall Herz, Briefe Hans Tuchers d. Ä. aus dem Heiligen Land und andere Aufzeichnungen, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Nürnberg 84 (1997), S. 61–92, hier S. 64. [↩]
- »Noch dem der trücker meyster des püchß / das gewicht czall und moß / von den stücken zw diessen Reczepten gehorent etc. / nit Recht verstanden hot / Noch der schryfft und verczeychnüß als die erczet gewonlich jre ding jn die apoteken pflegen zw schreiben / – also das er dor jnnen geyret und unrecht gedrücket hot etc. dor umb so hot man / das auff diesse czetell Recht formlich und mit ganczen worten geschryben / dort noch man sich gerychten mag etc.« Transkription übernommen von Randall Herz, Studien zur Drucküberlieferung der »Reise ins gelobte Land« Hans Tuchers des Älteren. Bestandsaufnahme und historische Auswerung der Inkunabeln unter Berücksichtigung der späteren Drucküberlieferung, Nürnberg 2005, S. 28. [↩]